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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 914141
26.05.2016|Projekt-ID 131815|Meldungsnummer 914141|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  26.05.2016
Publikationsdatum Simap: 26.05.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Oberwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Oberwil,  zu Hdn. von Thomas Stöcklin, Hauptstrasse 24,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 405 43 32,  E-Mail:  thomas.stoecklin@oberwil.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Gemeindesoftware

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Globale und funktionale Anforderungen, sowie Anforderungen an die Datenmigration  Gewichtung 45% 
Spätere Ausbauetappen  Gewichtung 5% 
Projektmgmt. und Referenzen  Gewichtung 5% 
Vertrag  Gewichtung 15% 
Preis (Jahr 1-5, Jahr 6 und folgende, Aufwand Gemeinde)  Gewichtung 30% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Hürlimann Informatik AG, Schulstrasse 24,  5621  Zufikon,  Schweiz
Preis:  CHF 70'060.50 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgte aufgrund einer einheitlichen Bewertung aller eingegangenen Angebote, es ist das für uns wirtschaftlich günstigste Angebot. Massgebend für den Zuschlag waren neben den jährlichen Gesamtkosten, die Erfüllung der funktionale Anforderungen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.10.2015
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 886323

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.05.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen, nach deren Publikation im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abt. Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren von Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.