Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
26.05.2016 Publikationsdatum Simap: 26.05.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Oberwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Oberwil,
zu Hdn. von
Thomas Stöcklin, Hauptstrasse 24,
4104
Oberwil,
Schweiz,
Telefon:
061 405 43 32,
E-Mail:
thomas.stoecklin@oberwil.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Gemeindesoftware
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Globale und funktionale Anforderungen, sowie Anforderungen an die Datenmigration
Gewichtung 45%
Spätere Ausbauetappen
Gewichtung 5% Projektmgmt. und Referenzen
Gewichtung 5% Vertrag
Gewichtung 15% Preis (Jahr 1-5, Jahr 6 und folgende, Aufwand Gemeinde)
Gewichtung 30%
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Hürlimann Informatik AG, Schulstrasse 24,
5621
Zufikon,
Schweiz
Preis:
CHF 70'060.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erfolgte aufgrund einer einheitlichen Bewertung aller eingegangenen Angebote, es ist das für uns wirtschaftlich günstigste Angebot. Massgebend für den Zuschlag waren neben den jährlichen Gesamtkosten, die Erfüllung der funktionale Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.10.2015
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
886323
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.05.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen, nach deren Publikation im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abt. Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren von Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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