Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.05.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 150046, N03/N04 Restanzen Lärmschutz WUZ
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros, | | 71313100 - Lärmschutzberatung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- aufgrund der nachfolgenden Angaben:
- Gemäss Publikation vom 19.01.2016
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: IFEC ingegneria SA, Via Lischedo 9,
6802
Rivera,
Schweiz
Preis:
CHF 196'682.75 ohne MWSt. Bemerkung: inkl. Nebenkosten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch eine gute Bewertung über alle Zuschlagskriterien und durch den günstigen Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.01.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
897637
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.05.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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