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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 914793
20.05.2016|Projekt-ID 130696|Meldungsnummer 914793|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  20.05.2016
Publikationsdatum Simap: 20.05.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von -, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 60485 GZ Wipkingen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: deplus Architekten GmbH, Grubenstrasse 37,  8045  Zürich,  Schweiz
Preis:  CHF 604'300.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.09.2015
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 882345

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.05.2016

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 160146 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.