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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 915473
27.05.2016|Projekt-ID 131616|Meldungsnummer 915473|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.05.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion, Hauptabteilung Ressourcen, CC Beschaffungs- und Vertragswesen,  zu Hdn. von Speicheltests, Monbijoustrasse 40,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 43 92,  Fax:  +41 58 462 78 72,  E-Mail:  ozdccbeschaffung@ezv.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Speicheltests für den Nachweis "Fahren unter Drogeneinfluss"

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33124100 - Diagnostikausrüstung,
33124110 - Diagnostiksysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Protzek Gesellschaft für Biomedizinische Technik GmbH, Uferstrasse 12,  4414  Füllinsdorf,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'248'900.00  bis  2'682'000.00 
Bemerkung: Grundauftrag für 4 Jahre: Preisspanne CHF 832'600.00 - 1'788'000.00, Optional 2 Jahre Preisspanne CHF 416'300.00 - 894'000.00

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen und wirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.12.2015
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 885411

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.05.2016

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.