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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 915925
26.05.2016|Projekt-ID 138201|Meldungsnummer 915925|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  26.05.2016
Publikationsdatum Simap: 26.05.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Muttenz, Hochbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Muttenz, Hochbau,  zu Hdn. von Claudia Fetzer, Kirchplatz 3,  4132  Muttenz,  Schweiz,  Telefon:  061 466 62 33,  Fax:  061 466 62 32,  E-Mail:  claudia.fetzer@muttenz.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Primarschulhaus Gründen Innere Verglasungen aus Holz

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2732 - Innere Verglasungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

ZK 1: Angebotspreis bereinigt  Gewichtung 100 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Schreinerei Schneider AG, Wannenweg 6,  4133  Pratteln,  Schweiz
Preis:  CHF 387'161.65 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung aller Eignungs- und Zuschlagskriterien an den Anbieter des wirtschaftlich günstigsten Angebots.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.03.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 907821

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.05.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht ist kostenpflichtig.