Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
26.05.2016 Publikationsdatum Simap: 26.05.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Muttenz, Hochbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Muttenz, Hochbau,
zu Hdn. von
Claudia Fetzer, Kirchplatz 3,
4132
Muttenz,
Schweiz,
Telefon:
061 466 62 33,
Fax:
061 466 62 32,
E-Mail:
claudia.fetzer@muttenz.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Primarschulhaus Gründen, Wandschränke, Gestelle und dergleichen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2731 - Wandschränke, Gestelle und dgl. |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- ZK 1: Angebotspreis bereinigt
Gewichtung 100 %
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Hinze Schreinerei GmbH, Alte Landstrasse 1,
4492
Tecknau,
Schweiz
Preis:
CHF 436'445.30 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung aller Eignungs- und Zuschlagskriterien an den Anbieter des wirtschaftlich günstigsten Angebots.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.03.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
907809
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.05.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 16
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht ist kostenpflichtig.
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