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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 919059
16.06.2016|Projekt-ID 136725|Meldungsnummer 919059|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe,
Sektion Abfallbewirtschaftung,  zu Hdn. von WTO-Ausschreibung "VEG Glas" - nicht öffnen, Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 463 03 69,  E-Mail:  waste@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erhebung, Verwaltung und Verwendung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas 2017 - 2021

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2,  3007  Bern,  Schweiz
Preis:  CHF 5'526'495.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstiges Angebot gemäss Evaluation

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.03.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 903103

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.06.2016

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.