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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 919627
17.06.2016|Projekt-ID 138491|Meldungsnummer 919627|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  17.06.2016
Publikationsdatum Simap: 17.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren,  zu Hdn. von Pascal Menzi, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 55 66,  E-Mail:  pascal.menzi@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Hauptstrasse Langwiesen (Feuerthalen), Baumeisterarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 85 % 
Qualifikation Schlüsselpersonal  Gewichtung 10 % 
Ausbildung von Lehrlingen  Gewichtung 5 % 
Die Bewertung erfolgt über eine Skala von 0 (nicht beurteilbar) bis 3 (sehr gute Erfüllung). 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Zani Strassenbau AG, Ohrbühlstrasse 13,  8409  Winterthur,  Schweiz
Preis:  CHF 543'584.10 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlichstes Angebot, beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.04.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt
Meldungsnummer 908849

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.06.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.