Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.08.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto Fahrzeuge AG
Beschaffungsstelle/Organisator: PostAuto Fahrzeuge AG Fahrzeugeinkauf (PA-PN1),
zu Hdn. von
Urs Schläpfer, Belpstrasse 37,
3030
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 386 69 89,
E-Mail:
fahrzeugeinkauf@postauto.ch,
URL
www.postauto.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- PostAuto Fahrzeuge AG
Fahrzeugeinkauf (PA-PN1),
zu Hdn. von
Urs Schläpfer, Belpstrasse 37,
3030
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 386 69 89,
E-Mail:
fahrzeugeinkauf@postauto.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 09.09.2016
- Bemerkungen: Fragen des Anbieters zum Pflichtenheft oder zu den Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 09.09.2016; 12.00 Uhr, auf www.simap.ch zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis 16.09.16 ebenfalls auf www.simap.ch. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.11.2016 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht.
Die Offerten müssen gemäss den beiliegenden Inhaltsverzeichnissen (papier- und digitalform) voll-ständig abgegeben werden. Die beiden Versionen (Papier und digital) müssen den selben Umfang aufweisen. Die vorgegebenen, auszufüllenden Dateien dürfen nicht angepasst werden und sind zwingend im von PostAuto vorgegebenen Dateiformat elektronisch einzureichen.
Die Offerten müssen in einfacher Ausführung, vollständig und in deutscher Sprache bis spätestens 3. November 2016; 16:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Ausschreibung Niederflurbusse 2016/2017“ bei der PostAuto Fahrzeuge AG, Belpstrasse 37, 3030 Bern, eingetroffen sein. Die gleichtägige Aufgabe der Sendung (Poststempel) genügt zur Wahrung der Frist nicht. Zusätzlich ist bis zum gleichen Zeitpunkt ein Exemplar in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen. Die Öffnung der Offerten ist nicht öffentlich.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 04.11.2016, Uhrzeit:
13:00, Ort:
Bern, Bemerkungen:
Die Öffnung der Offerten ist nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Ausschreibung PostAuto Fahrzeuge AG – Fahrzeugbeschaffung Niederflurbusse 2018/2019
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
2.5 Detaillierter Produktebeschrieb- Es werden 6 Fahrzeugkategorien beschafft. Diese bilden jeweils ein separates Los. Es können Angebote für eines oder mehrere Lose eingereicht werden, jedoch mindestens für ein ganzes Los.
PostAuto behält sich vor, in den Losen 3 und 5 je zwei Zuschläge zu erteilen. Dabei handelt es sich um die grössten und bedeutendsten Lose und man will damit insbesondere Abhängigkeiten vermeiden und eine gewisse Flexibilität, z.B. im Falle von Produktionsengpässen oder –schwierigkeiten, erreichen.
Voraussetzung für die Aufteilung der Lose 3 und 5 auf zwei Anbieter bzw. für zwei Zuschläge ist, dass die berechneten TCO-Kosten des zweitplatzierten nicht mehr als 5% über denjenigen des Erstplatzierten liegen. Kommt es in einem Los zu zwei Zuschlägen, so wird angestrebt, dass der Erstplatzierte zumindest 65% der betreffenden Fahrzeugmenge zugesprochen erhält.
Untenstehend ist der für die Beschaffungsperiode 2018/2019 (Bestellungen möglich bis 31. August 2019) erwartete Bedarf aufgeführt. Bei diesen Zahlen handelt es sich jedoch um reine Richtwerte aufgrund des aktuellen Planungsstandes, welche für PostAuto in diesem Sinne unverbindlich sind und jederzeit angepasst werden können.
• Los 1 Niederflurbus bis 9,8 m ca. 5 Stück • Los 2 Niederflurbus bis 11 m ca. 15 Stück • Los 3* Niederflurbus 12 m ca. 50 Stück • Los 4 Niederflurbus 12 m mit Gurten ca. 10 Stück • Los 5* Niederflurgelenkbus 18 m ca. 45 Stück • Los 6 Niederflur-Hybridbus 12 m ca. 5 Stück
* Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, erhalten der Erst- sowie der Zweiplatzierte einen Zuschlag.
2.6 Ort der Lieferung- Am Standort des Lieferanten in der Schweiz
2.7 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
ein Los
CPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
Kurze Beschreibung: Niederflurbus bis 9.8m Umfang bzw. Menge: 5 Ausführungsbeginn: 01.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung: 31.12.2019
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CPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
Kurze Beschreibung: Niederflurbus von 9.8m bis 11.5m Umfang bzw. Menge: 15 Ausführungsbeginn: 01.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung: 31.12.2019
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CPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
Kurze Beschreibung: Niederflurbus 12m Umfang bzw. Menge: 50 Ausführungsbeginn: 01.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung: 31.12.2019
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CPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
Kurze Beschreibung: Niederflurbus 12m mit Gurten Umfang bzw. Menge: 10 Ausführungsbeginn: 01.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung: 31.12.2019
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CPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
Kurze Beschreibung: Niederflurgelenkbus 12m Umfang bzw. Menge: 45 Ausführungsbeginn: 01.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung: 31.12.2019
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CPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr |
Kurze Beschreibung: Niederflur-Hybridbus 12m Umfang bzw. Menge: 5 Ausführungsbeginn: 01.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung: 31.12.2019
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2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Es dürfen nur ganze Lose angeboten werden.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlung innert 30 Tagen nach vertragskonformer Lieferung und Rechnungsstellung netto in CHF, zuzüglich separat ausgewiesener MWSt
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- nicht zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 31.10.2016
Kosten: Keine
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.08.2019
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 17.08.2016
bis
31.10.2016 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
4.5 Sonstige Angaben- Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.
PostAuto behält sich vor, in den Losen 3 und 5 je zwei Zuschläge zu erteilen. Dabei handelt es sich um die grössten und bedeutendsten Lose und man will damit insbesondere Abhängigkeiten vermeiden und eine gewisse Flexibilität, z.B. im Falle von Produktionsengpässen oder –schwierigkeiten, erreichen.
Voraussetzung für die Aufteilung der Lose 3 und 5 auf zwei Anbieter bzw. für zwei Zuschläge ist, dass die berechneten TCO-Kosten des zweitplatzierten nicht mehr als 5% über denjenigen des Erstplatzierten liegen. Kommt es in einem Los zu zwei Zuschlägen, so wird angestrebt, dass der Erstplatzierte zumindest 65% der betreffenden Fahrzeugmenge zugesprochen erhält.
PPro Fahrzeugkategorie (Los) werden diejenigen Fahrzeuge, welche alle Musskriterien erfüllen, für eine Begutachtung und eine Probefahrt vorgesehen. Die Begutachtungen und die Probefahrten finden in den Kalenderwochen 07/2017 bis 08/2017 in der Schweiz statt. Aufgrund der Begutachtung und der Probefahrten werden die offerierten Fahrzeuge bewertet. Die vorgestellten Fahrzeuge müssen deshalb in allen wichtigen technischen Lösungen (Motor, Achsen, Kühler, usw.) und relevanten Design- und Ausstattungspunkten den Vorgaben und Anforderungen von PostAuto entsprechen. Sollten die Abweichungen zum Pflichtenheft ein vertretbares Mass überschreiten, behält sich PostAuto den Ausschluss des Anbieters ausdrücklich vor.Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während Offert- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Rückgabe der Ausschreibungsunterlagen: Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der PostAuto Schweiz AG zurückzugeben oder in Absprache mit dieser zu vernichten.
4.7 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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