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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 920243
24.06.2016|Projekt-ID 141788|Meldungsnummer 920243|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.06.2016
Publikationsdatum Simap: 24.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Fernwärme
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Fernwärme,  zu Hdn. von Philippe Roten, Hagenholzstrasse 110,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 / 645 80 97,  Fax:  044 / 645 88 88,  E-Mail:  philippe.roten@zuerich.ch,  URL www.erz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Upgrade Leitsystem T3000, Heizkraftwerk Aubrugg

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48620000 - Betriebssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Siemens Schweiz AG, Energy Generation,  8047  Zürich,  Schweiz
Preis:  CHF 424'164.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Leistungsvergabe erfolgt aus Gründen der technischen und rechtlichen Besonderheit gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c der kantonalen Submissionsverordnung (LS 720.11) freihändig da keine angemessene Alternative besteht.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.06.2016

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 155 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements vom 7. Juni 2016.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.