Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.08.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto Schweiz AG (PAG)
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG / F7 / Corporate Procurement,
zu Hdn. von
CC-WTO, Projekt "ISA Entwertungskarten-Drucker", Wankdorfallee 4,
3030
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ewkd@post.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ISA Entwertungskarten-Drucker
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30232100 - Drucker und Plotter |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Hengstler GmbH, Uhlandstr. 49,
78554
Aldingen,
Deutschland
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'066'000.00
bis 4'325'000.00
Bemerkung: Die Preisspanne der eingegangenen Angebote bezieht sich auf Grundauftrag inklusive Optionen. Nach erfolgreicher Durchführung der Pilotphase können die Optionen mit einem Anbieter ausgeübt werden.
- Name: MCS Micronic Computersysteme GmbH, Geneststrasse 5,
10829
Berlin,
Deutschland
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'066'000.00
bis 4'325'000.00
Bemerkung: Die Preisspanne der eingegangenen Angebote bezieht sich auf Grundauftrag inklusive Optionen. Nach erfolgreicher Durchführung der Pilotphase können die Optionen mit einem Anbieter ausgeübt werden.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. a VöB
Da im offenen Verfahren Projekt ID 112564 vom 09.10.2015 kein Zuschlag erteilt werden konnte, wurde dieses per 27.01.2016, gemäss Art. 30 Abs. 2 Bst. a VöB abgebrochen. Anschliessend wurden mehrere Angebote eingeholt und evaluiert. Mit der vorliegenden Publikation erhalten zwei Anbieter je einen Zuschlag für Grundauftrag für die Pilotphase und Optionen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.08.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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