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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 920709
21.06.2016|Projekt-ID 137709|Meldungsnummer 920709|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrale Ausgleichskasse (ZAS)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 39 73

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(16042) 602 Medieneinrichtungen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32322000 - Multimediaausrüstung

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Lémanvisio S.A., Rue des Tuillières 1,  1196  Gland,  Schweiz
Preis:  CHF 190'237.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers hebt sich insbesondere durch die beste Erfüllung des Zuschlagkriteriums ZK1.1 Total Medieneinrichtungen und ZK1.2 Stundenansatz für Reparaturen ab.
Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch das wirtschaftlich günstigste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.03.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 906423

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.06.2016

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 178'241.40
- Option: CHF 11'995.60
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.