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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 920837
22.06.2016|Projekt-ID 137112|Meldungsnummer 920837|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 01 94

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(16039) 609 IP Telefonie 2016 – 2020
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: IP Konferenzgeräte („Spinnen“)
Grundauftrag 150 Stk.
Option 2‘000 Stk.
Total 2‘150 Stk.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32552100 - Telefonapparate

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Bechtle Direct SA, Route des Avouillons 30,  1196  Gland,  Schweiz
Preis:  CHF 2'604'750.80 ohne MWSt.
Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch den wirtschaftlich günstigsten Preis aller Angebote.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.02.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 904397

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.06.2016

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 181'726.80
- Option: CHF 2'423'024.00
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.