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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 920895
22.06.2016|Projekt-ID 137871|Meldungsnummer 920895|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),  zu Hdn. von Projektmanagement Inland II, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b912-17) Umbau und Neubau eines Verwaltungszentrum (VWZ) auf dem Areal am Guisanplatz 1 (G1) in Bern, 1. Etappe.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2836 - Deckenbekleidungen aus Metall:Paneele und Lamellen (Veraltet)
Normpositionen-Katalog (NPK): 653 - Deckenbekleidungen aus Metall

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Hinweis: BKP 283.6 Deckenbekleidungen aus Metall-Lamellen
Name: Röösli AG, Buzibachstrasse 20,  6023  Rothenburg,  Schweiz
Preis:  CHF 2'915'881.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.03.2016
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer 906901

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.06.2016

4.4 Sonstige Angaben

Projekt: (b912-17) Arealausbau VWZ Guisanplatz 1, Bern - 1.Etappe

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.