Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 50 28
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (16031) 810 Redesign StorMe
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Ernst Basler + Partner AG, Zollikerstrasse 65,
8702
Zollikon,
Schweiz
Preis:
CHF 1'470'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers Ernst Basler + Partner AG überzeugt insbesondere hinsichtlich des technischen Konzepts sowie eines sehr gut qualifizierten Schlüsselpersonals. Die Anforderungen wurden plausibel beschrieben und umfassend dokumentiert. Durch ein attraktives Preisangebot vermag er somit durch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis zu überzeugen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.02.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
900309
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.06.2016
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 120'000.00 - Option: CHF 1'350'000.00 Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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