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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 921463
24.06.2016|Projekt-ID 135187|Meldungsnummer 921463|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.06.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale, settore Supporto,  zu Hdn. von "nicht öffnen: Los 21, Lüftung SISTO - N13 Tunnel Crapteig / Viamala / Bärenburg / Rofla", Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 Tunnel Crapteig / Viamala / Bärenburg / Rofla SISTO - Los 21, Lüftung SiSto

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45331210 - Installation von Lüftungsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien mussten zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. 
ZK1: PREIS  Gewichtung 50% 
ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN  Gewichtung 40% 
unterteilt in 
ZK2.1--Referenzen und Berufserfahrung des Projektleiters (Ansprechperson): 15% 
ZK2.2--Referenzen und Berufserfahrung des bauleitenden Monteurs (Baustellenchef): 10% 
ZK2.3--Technische Qualität und Anlagenbeschreibung: 15%. 
ZK3: ORGANISATION, QM-KONZEPT UND RISIKOANALYSE  Gewichtung 10% 
unterteilt in 
ZK3.1--Auftragsanalyse und Vorgehensweise inkl. Bauprogramm: 5% 
ZK3.2--QM-Konzept und Risikoanalyse: 5%. 
PREISBEWERTUNG 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). 
Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. 
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). 
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut 
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. 
Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
PUNKTEBERECHNUNG: 
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: TLT-Turbo GmbH, Gleiwitzstr. 7,  66482  Zweibrücken,  Deutschland
Preis:  CHF 1'028'456.00 ohne MWSt.
Bemerkung: --

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma TLT-Turbo GmbH hat ein durchwegs qualitativ hochwertiges Angebot eingereicht. Insgesamt erfüllt das Angebot der Firma TLT-Turbo GmbH, D-Zweibrücken, alle Kriterien und setzt sich insbesondere durch den Angebotspreis von den anderen Anbietern ab.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.01.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 898139

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.06.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

--

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.