Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
01.07.2016 Publikationsdatum Simap: 01.07.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Liegenschaftenverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Liegenschaftenverwaltung Stabsdienst,
zu Hdn. von
Heinrich Hummel, Morgartenstrasse 29,
8022
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 412 53 62,
Fax:
044 412 53 59,
E-Mail:
heinrich.hummel@zuerich.ch,
URL
http://www.stadt-zuerich.ch/lvz
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Infrastrukturvertrag zum gemeinschaftlichen Betrieb des Areals Greencity-Zürich
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71311300 - Beratung im Bereich Infrastrukturen, | | 71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich, | | 09323000 - Fernwärme, | | 09310000 - Elektrizität |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Losinger Marazzi AG, Sägestrasse 76,
3098
Köniz,
Schweiz
Preis:
CHF 950'000.00 mit MWSt.8% Bemerkung: Die massgeblichen jährlichen Kosten fallen frühestens nach Inbetriebnahme des geplanten städtischen Schulhauses (voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2023) an. Sie können nicht exakt beziffert werden. Die Preisangabe beruht auf einer Schätzung unter Berücksichtigung der langen Mindestlaufzeiten.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Stadt hat mit der Losinger Marazzi AG einen Kaufvertrag über ein Grundstück für eine neue Schulanlage auf dem Areal «Greencity-Zürich» im Gebiet Manegg in Zürich-Wollishofen abgeschlossen. Der Infrastrukturvertrag stellt den künftigen gemeinschaftlichen Betrieb des Areals «Greecity-Zürich» durch die verschieden, neben der Stadt fast ausschliesslich privaten Grundeigentümer sicher, um den Anforderungen eines 2000-Watt-Areals zu genügen. Der Infrastrukturvertrag ist unabdingbar mit dem Kaufvertrag verbunden. Die freihändige Vergabe erfolgt gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c. Submissionsverordnung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.04.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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