Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.06.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
im Namen verschiedener Direktionen
Beschaffungsstelle/Organisator: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern,
zu Hdn. von
Martin Binggeli, Schermenweg 5,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 634 22 87,
Fax:
031 634 22 80,
E-Mail:
martin.binggeli@pom.be.ch,
URL
www.be.ch/svsa
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung ohne Fenster- und Grundreinigung) Gebäude Schermenweg 5, 9 und 11
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90911200 - Gebäudereinigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Preis Gebäudereinigung
Gewichtung 42 %
Stundenaufwand
Gewichtung 50 % Preis Stunde3nansätze Regie
Gewichtung 4 % Qualitätssicherung / Umweltmanagement
Gewichtung 4 %
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: HS Reinigungen AG, Freiburgstrasse 249,
3018
Bern,
Schweiz
Preis:
CHF 368'765.00 ohne MWSt. Bemerkung: höchste Stundenleistung (13'100/Jahr)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: höchste Gesamtpunktzahl, d.h. das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde berücksichtigt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.02.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
903973
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.06.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.4 Sonstige Angaben- Punkte-Maximum = 500
höchste Punktzahl = 390.6 tiefste Punktzahl = 236.4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Kramgasse 20,
3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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