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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 922479
08.07.2016|Projekt-ID 138705|Meldungsnummer 922479|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  08.07.2016
Publikationsdatum Simap: 08.07.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Haus Morgenstern
Beschaffungsstelle/Organisator: Blaser Baumanagement AG, Bremgartenstrasse 2,  5443  Niederrohrdorf,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 496 43 18,  Fax:  +41 56 496 31 72,  E-Mail:  blaser@bbm-ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erweiterungsneubau Oase

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45215214 - Bau von Wohnheimen
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Nettoaingabesumme, Regieansätze  Gewichtung 70 % 
Baulogistik, Termine  Gewichtung 10 % 
Fachkompetenz der Projektverantwortlichen  Gewichtung 10 % 
Ausbildung von Lernenden  Gewichtung 10 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: ERNE AG Bauunternehmung, Baslerstrasse 5,  5080  Laufenburg,  Schweiz
Preis:  CHF 1'814'163.90 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.04.2016
Meldungsnummer 909475

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.06.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diese Verfügung der Vergabestelle kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag, sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterlegene Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.