Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
08.07.2016 Publikationsdatum Simap: 08.07.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Haus Morgenstern
Beschaffungsstelle/Organisator: Blaser Baumanagement AG, Bremgartenstrasse 2,
5443
Niederrohrdorf,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 496 43 18,
Fax:
+41 56 496 31 72,
E-Mail:
blaser@bbm-ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterungsneubau Oase
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45215214 - Bau von Wohnheimen |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Nettoaingabesumme, Regieansätze
Gewichtung 70 %
Baulogistik, Termine
Gewichtung 10 % Fachkompetenz der Projektverantwortlichen
Gewichtung 10 % Ausbildung von Lernenden
Gewichtung 10 %
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: ERNE AG Bauunternehmung, Baslerstrasse 5,
5080
Laufenburg,
Schweiz
Preis:
CHF 1'814'163.90 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.04.2016
Meldungsnummer
909475
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.06.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Verfügung der Vergabestelle kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag, sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterlegene Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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