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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 922657
01.07.2016|Projekt-ID 142477|Meldungsnummer 922657|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.07.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Institut für Pathologie, Murtenstrasse 31,  3010  Bern,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Verbrauchsmaterial für 5 Färbeautomaten BOND-III (Hersteller Leica)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33696500 - Laborreagenzien

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Biosystems Switzerland AG, Hofackerstrasse 40A,  4132  Muttenz,  Schweiz
Preis:  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf den Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) hat die Universität Bern, Institut für Pathologie, die Anschaffung von Verbrauchsmaterial für 5 bestehende Färbeautomaten BOND-III (Hersteller Leica) an das Unternehmen Leica für die Jahre 2016-2021 freihändig vergeben.
Das Verbrauchsmaterial wird einzig von der Firma Leica für das Färbeautomat-Gerät geliefert. Es handelt sich hier um Laborreagenzien, die unter anderem Antikörper, Puffer und Färbemittel enthalten. Einzig mit diesen Reagenzien kann die Qualität für die diagnostischen Resultate garantiert werden. Die Gefässe und Chemikalien sind spezifisch in Form und Rezept für diese Färbeanlage entwickelt und nicht austauschbar.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.06.2016

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.