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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 923141
06.07.2016|Projekt-ID 139718|Meldungsnummer 923141|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.07.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projekte Engineering, Bahnzugang,  zu Hdn. von Patrik Bischof, Vulkanplatz 11, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  patrik.bischof@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

St. Gallen, Bahnhof-Umbau AG+DG; Keramische Boden- und Wandbeläge

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2816 - Bodenbeläge: Plattenarbeiten,
2824 - Wandbeläge aus Platten

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Rogana (Schweiz) AG, Goldschlägistrasse 6,  8952  Schlieren,  Schweiz
Preis:  CHF 211'467.55 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Von den Angeboten, welche die Qualitätsvorgaben erreicht haben, erhielt das preislich günstigste Angebot den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.04.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 913031

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.07.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.