Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
09.07.2016 Publikationsdatum Simap: 09.07.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Basel,
zu Hdn. von
Karsten Fechtig, Petersplatz 1,
4051
Basel,
Schweiz,
Telefon:
061 267 10 19,
E-Mail:
karsten.fechtig@unibas.ch,
URL
www.unibas.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- NMR spectrometer (400 MHz) with automatic sample changer
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38433000 - Spektrometer |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Bruker BioSpin AG, Industriestrasse 26,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preis:
CHF 424'440.00 mit MWSt.8%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.06.2016
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 41/2016www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
917277
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.07.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Universität Basel, Ressort Finanzen & Controlling, Karsten Fechtig, Petersgraben 35, Postfach 2148, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|