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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 923389
Los-Nr: 1
Achslenkerlager Hydraulisch für Laufdrehgestelle
CPV: 34000000
Umfang bzw. Menge: 5‘200 Stück, SBB Artikelnummer 811-20-000
Los-Nr: 2
Hydrall für Motorendrehgestell RABe 511
CPV: 34600000
Umfang bzw. Menge: 1‘200 Stück, SBB Artikelnummer 94-000-1928
12.07.2016|Projekt-ID 142711|Meldungsnummer 923389|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 12.07.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr, P-OP-FSE-SE-SEF,  zu Hdn. von Herr Bernhard Meier, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 252 18 28,  E-Mail:  bernhard.meier@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB, P-OP-FSE-SE-SEF
Vermerk: “HYDRAULISCHE ACHSLENKERLAGER (HALL)“ und 'NICHT ÖFFNEN',  zu Hdn. von Herr Bernhard Meier, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 252 18 28,  E-Mail:  bernhard.meier@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

10.08.2016
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk “Hydraulische Achslenkerlager (HALL)“ bis 10.08.2016 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.

Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbieter gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 26.09.2016 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail (gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.09.2016, Ort:  Siehe Ziff. 1.1, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Hydraulische Achslenkerlager (HALL)

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

2.5 Detaillierter Produktebeschrieb

A. ALLGEMEINES
Die SBB wird die Hauptfahrzeugflotten des Personenverkehrs mit hydraulischen Achslenkerlagern (HALL) ausrüsten, um den Verschleiss zwischen Rad und Schiene zu minimieren. Diese Ausschreibung dient der Bedarfsdeckung an diesen hydraulischen Achslenkerlager bis Ende 2021.

A1) PROJEKTZIELE UND –SCHWERPUNKTE
Die 100% Bedarfsabdeckung der SBB-Industriewerke, mit den für diese Umrüstung notwendigen hydraulischen Achslenkerlagern bis Ende 2021, mit einer allfälligen Verlängerung bis Ende 2022. Um ungeplante Bedarfsspitzen abdecken zu können wird der Lieferant verpflichtet, jeweils eine vertraglich bestimmet Menge an hydraulischen Achslenkerlagern bei sich vorrätig zu halten. Das von den SBB ausgearbeitete Logistikkonzept sowie die Verpackungsvorschriften sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung.

B. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND
Die SBB schreibt die Beschaffung für hydraulische Achslenkerlager zu den Laufdrehgestellen der IC2000, Eurocity-, EW IV- und den RABe511-Fahrzeugflotten aus, sowie zu den Triebdrehgestellen der RABe 511-Fahrzeugflotte.

HAUPTANGEBOT
Die SBB erwartet ein Hauptangebot zur Lieferung von Achslenkerlager gemäss Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen (Technische Unterlagen) für:

Los 1
5‘200 Stück, SBB Artikelnummer 811-20-000,
Achslenkerlager Hydraulisch für Laufdrehgestelle
Lieferbeginn 01.04.2017.

Los 2
1‘200 Stück, SBB Artikelnummer 94-000-1928,
Hydrall für Motorendrehgestell RABe 511
Lieferbeginn 01.04.2017.

Es sind alle Kriterien zu offerieren und bei Bedarf zu kommentieren. Die Kosten sind pro Kriterium und gegebenenfalls Variante aufzuführen (Teil 6_Preistabelle der Ausschreibungsunterlagen). Wo mehrere Varianten gefordert werden, behält sich die SBB das Recht vor, sich für eine der Varianten zu entscheiden. Gegenstand des Angebots sind Herstellung, Verpackung, Lieferung, Dokumentation der Prüfergebnisse. Die exakten Angebotsinhalte sind im Anforderungskatalog (Teil 4_Ausschreibungsunterlagen) in der Angebotsübersicht (Teil 5_Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.

Die SBB kann die gesamte Menge an einen Lieferanten oder die Lose an mehrere Lieferanten vergeben.


C) UNTERNEHMERVARIANTE
Optional kann der Anbieter eine geeignete Unternehmervariante unter Einhaltung der Technischen Rahmenbedingungen (Teil 4_Technische Unterlagen) der Ausschreibungsunterlagen, anbieten.

Details sind in Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

D. OPTIONEN / NACHBESTELLRECHTE
Die SBB behält sich vor, künftig weitere Vollräder zu beschaffen.

Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen wird ausdrücklich vorbehalten.

Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Bestimmungen (Kosten, Leistung und Gewährleistung) des Basisvertrages gelten auch für die Einlösung aller Optionen. Vor Inangriffnahme der Option müssen die Leistungen klar spezifiziert sein. Die Optionen werden in einem Nachtrag zum Vertrag klar festgehalten.


Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

E. BEZUGSBERECHTIGTE
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG.

F. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.

G. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

2.6 Ort der Lieferung

SBB Industriewerke Olten und Yverdon.

2.7 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  ein Los
Los-Nr: 1
CPV: 34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Kurze Beschreibung: Achslenkerlager Hydraulisch für Laufdrehgestelle
Umfang bzw. Menge: 5‘200 Stück, SBB Artikelnummer 811-20-000
Zeitpunkt der Lieferung: 01.04.2017

Los-Nr: 2
CPV: 34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Kurze Beschreibung: Hydrall für Motorendrehgestell RABe 511
Umfang bzw. Menge: 1‘200 Stück, SBB Artikelnummer 94-000-1928
Zeitpunkt der Lieferung: 01.04.2017

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: C) UNTERNEHMERVARIANTE
Optional kann der Anbieter eine geeignete Unternehmervariante unter Einhaltung der Technischen Rahmenbedingungen (Teil 4_Technische Unterlagen) der Ausschreibungsunterlagen, anbieten.

Details sind in Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

D. OPTIONEN / NACHBESTELLRECHTE
Die SBB behält sich vor, künftig weitere Vollräder zu beschaffen.

Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen wird ausdrücklich vorbehalten.

Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Bestimmungen (Kosten, Leistung und Gewährleistung) des Basisvertrages gelten auch für die Einlösung aller Optionen. Vor Inangriffnahme der Option müssen die Leistungen klar spezifiziert sein. Die Optionen werden in einem Nachtrag zum Vertrag klar festgehalten.


Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

E. BEZUGSBERECHTIGTE
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG.

F. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.

G. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Es sind alle Kriterien zu offerieren und bei Bedarf zu kommentieren. Die Kosten sind pro Kriterium und gegebenenfalls Variante aufzuführen (Teil 6_Preistabelle der Ausschreibungsunterlagen). Wo mehrere Varianten gefordert werden, behält sich die SBB das Recht vor, sich für eine der Varianten zu entscheiden. Gegenstand des Angebots sind Herstellung, Verpackung, Lieferung, Dokumentation der Prüfergebnisse. Die exakten Angebotsinhalte sind im Anforderungskatalog (Teil 4_Ausschreibungsunterlagen) in der Angebotsübersicht (Teil 5_Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.

Die SBB kann die gesamte Menge an einen Lieferanten oder die Lose an mehrere Lieferanten vergeben.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

- Für das Angebot (Bid Bond): Keine.

- Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstem Verlangen der SBB zahlbare Gewährleistungsgarantie einer erstklassigen und in der Schweiz domizilierten Bank oder Versicherungsgesellschaft. Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

- Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

- 30 Tage 2% Skonto
- 60 Tage Netto
- DDP Incoterms 2010

Währung in EUR. Das Angebot kann auch in CHF abgegeben werden, sofern die Wertschöpfung zur Hauptsache in der Schweiz erfolgt.

Keine Preisvarianten: Angebote mit anderen Vergütungsarten werden ohne weitere Bewertung ausgeschlossen.

Weitere Bedingungen gemäss Teil 3_Kommerzielle Unterlagen und Teil 6_Preistabelle der Ausschreibungsunterlagen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zugelassen

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht, wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes zu diesem Zeitpunkt über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

-Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können), bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EIGNUNGSKRITERIUM 1
TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

- Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Lieferung von hydraulischen Achslenkerlagern (HALL) für den öffentlichen Verkehr sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben in der Schweiz und/oder EU-Länder.

- Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).

EIGNUNGSKRITERIUM 2:
ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

- Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
- Ausreichende Nachweise über amtliche Zulassungen sowie Betriebseinsatz:
- Ausreichende technische Ressourcen und Fertig-ungskapazität.
- Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität
- Organisationsstruktur des Unternehmens.

EIGNUNGSKRITERIUM 3:
GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

- Bonität
- Bankerklärung
- Genügende Deckung für Haftpflichtfälle des Anbieters (Versicherung oder Vergleichbares).
Unterlieferanten (Name, Anteil an Leistung, Anteil an Preis) sind bekannt zu geben.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Im Falle von Subunternehmern gelten die Anforderungen gemäss Ziffer 3.6 dieser Publikation. Die unten mit einem Stern (*) hervorgehobenen Nachweise sind ebenfalls für jeden Subunternehmer gesondert abzugeben.

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1:
- 2 Referenzen von erfolgreich durchgeführten Aufträgen in der Schweiz und/oder EU-Länder mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, Dauer und Termineinhaltung in Projekten des öffentlichen Verkehrs und / oder in der Schienenfahrzeugindustrie, bei welcher die SBB die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen überprüfen und Auskünfte einholen kann. Die Referenzproduktion muss in den letzten 5 Jahren erstellt worden sein.

- Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2
-( *) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

- Nachweis eines Betriebseinsatzes von mindestens einem Jahr auf dem jeweiligen Fahrzeug sowie den schriftlichen Testbericht aus dem Betriebseinsatz.

- (*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

- (*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

- (*) Unternehmensstruktur / Aktuelles Organigramm / Aufbau und Organisation des Anbieters / Standorte / Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in der CH.

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3
- (*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

- Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

- Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

- Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars "Gewährleistungsgarantie" muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

- Nachweis, dass die in den Ausschreibungsbedingungen und im Vertragsentwurf aufgeführten Anforderungen an die finanziellen Sicherheitsleistungen und an das sich verpflichtende Institut erfüllt sind.

- Deckung für Haftpflichtfälle, Versicherung.

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Die oben genannten Nachweise sind zwingend dem Angebot beizulegen.

Die SBB behält sich ausdrücklich das Recht vor, weitere Nachweise zu verlangen, mit den angegebenen Referenzfirmen direkt Kontakt aufzunehmen sowie eigene Erfahrungen in die Bewertung der Befähigung einzubringen.

3.9 Zuschlagskriterien

aufgrund der nachfolgenden Angaben:
Aufgrund der nachfolgenden Angaben:

A. GRUNDSÄTZLICHES VORGEHEN
Für die Bewertung des Angebotes gelten folgende Hauptkriterien, welche einander gegenübergestellt werden.

1. Qualität
2. Wirtschaftlichkeit

Die Zuschlagskriterien werden anhand der nachfolgenden Subkriterien beurteilt:

B. BEURTEILUNG

1. QUALITÄT 50%
1.1 Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss technischer Dokumentation Teil 4 der Ausschreibungs-unterlagen 40 von 100%.

1.2 Gewähr zur Einhaltung des Logistikkonzepts und der Verpackungsvorschriften: 5 % von 100 %.

1.3 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge 5 % von 100%.

2. WIRTSCHAFTLICHKEIT 50%
2.1 Preise gemäss Teil 6 der Ausschreibungsunterlagen: 50 % von 100 %.

C. GESAMTBEWERTUNG
Sämtliche Kriterien werden mit Noten von 0 bis 5 (0 = tiefster Wert, 5 = höchster Wert, Skalierung auf eine
Kommastelle) bewertet.

Die so ermittelte Note wird mit der zugehörigen Gewichtung (%) des jeweiligen Unterkriteriums multipliziert.

Die Gesamtnote resultiert aus der Summe der Beurteilungen. Der Zuschlag wird an die Unternehmung mit der
höchsten Gesamtnote erteilt.

Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Bewertung zu einer Präsentation einzuladen.

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 16.08.2016
Kosten: Keine

3.11 Sprachen für Angebote

Deutsch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.07.2016  bis  26.09.2016
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN:
Vor dem Bezug der Unterlagen müssen sich die Anbieter per E-Mail und mit dem Vermerk „Hydraulische Achslenkerlager (HALL)“ bei dem Auftraggeber (Ziffer 1.2) melden.

Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 12.07.2016 bis 26.09.2016 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Spra¬che verfügbar.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer
Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: „Hydraulische Achslenkerlager (HALL)“ und „NICHT ÖFFNEN“ in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

KEINE ENTSCHÄDIGUNG:
Die Anbieter können für die Ausarbeitung ihres Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp), Ausgabe Mai 2016, inkl. die darin erwähnten Anhänge.

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und
rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese
quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten.
Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so haben die Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten (Art. 7 VöB).

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.5 Sonstige Angaben

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und
Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen,
Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der
Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MASSGEBLICHER AUSSCHREIBUNGSTEXT:
Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und dem französischen Ausschreibungstext geht der deutsche Text vor. Rechtlich massgebend ist einzig die Publikation in www.simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz).

4.6 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.7 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.