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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 923507
15.07.2016|Projekt-ID 137609|Meldungsnummer 923507|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  15.07.2016
Publikationsdatum Simap: 15.07.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich 3, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Regensdorf, Instandsetzung und Erweiterung der Produktionsküche

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 590 - Uebergangsposition,
591 - Architekt (Veraltet),
592 - Bauingenieur (Veraltet),
593 - Elektroingenieur (Veraltet),
594 - HLKK-Ingenieur (Veraltet),
595 - Sanitäringenieur (Veraltet),
5963 - Bauphysiker (Veraltet),
596 - Spezialisten (Veraltet)

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: moos giuliani herrmann architekten andelfingen ag, Landstrasse 55,  8450  Andelfingen,  Schweiz
Preis:  CHF 1'877'310.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien, insbesondere sehr gute Qualität der Aufgabenanalyse sowie des Vorgehensvorschlages zur Umsetzung der Bauaufgabe "Zugang zur Aufgabe".

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.03.2016
Meldungsnummer 906019

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.06.2016

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.