Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.07.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut,
zu Hdn. von
Kurt Braun, Einkauf,
5232
Villigen PSI,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 310 26 52,
Fax:
+41 56 310 29 14,
E-Mail:
kurt.braun@psi.ch,
URL
www.psi.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Paul Scherrer Institut,
zu Hdn. von
Kurt Braun, Einkauf,
5232
Villigen PSI,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 310 26 52,
Fax:
+41 56 310 29 14,
E-Mail:
kurt.braun@psi.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 07.08.2016
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 26.08.2016 Uhrzeit: 16:00
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Dokumentenlenkungssystem mit integriertem Vertragsmanagement
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 48311000 - Dokumentenverwaltungssoftwarepaket |
2.5 Detaillierter Produktebeschrieb- Das Dokumentenlenkungssystem mit integriertem Vertragsmanagement (DLSVM) soll für die Lenkung und Archivierung von Dokumenten und Verträge eingesetzt werden. Details siehe Pflichtenheft.
2.6 Ort der Lieferung- Paul Scherrer Institut
5232 Villigen
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: ja, gemäss Pflichtenheft, Kapitel 5
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Liefertermin- 4 Monate nach Vertragsunterzeichnung
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AGB ETH-Bereich)
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Preisbasis ist DAP-PSI oder DDP-PSI, Villigen (Incoterms 2010) anzugeben und die folgenden Positionen sind separat aufzuführen:
3.5 Bietergemeinschaft- (Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.)
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- 4 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidg. Technischen Hochschulen (AGB ETH-Bereich) vom 1. Januar 1998, inkl. Ergänzung vom 16. April 2013
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
INTEGRITÄTSKLAUSEL Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden. Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3'000.- pro Verstoss. Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.
4.7 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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