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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 924871
22.07.2016|Projekt-ID 131583|Meldungsnummer 924871|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  22.07.2016
Publikationsdatum Simap: 22.07.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerischer Verein Balgrist, Träger der Universitätsklinik Balgrist, vertreten durch dessen Baukommission
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerischer Verein Balgrist,  zu Hdn. von Dr. Serge Altmann, Forchstrasse 340,  8008  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Präqualifikation GU-Submission Universitätsklinik Balgrist Klinikerweiterung, Bauetappe 2b

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Organisation  Gewichtung 20% 
Aufgabenstellung  Gewichtung 25% 
Wirtschaftlichkeit  Gewichtung 40% 
Termine  Gewichtung 15% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Priora AG, Balz-Zimmermann-Strasse 7,  8302  Kloten,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 21'141'000.00  bis  30'600'000.00 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Auswahlkriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.10.2015
Meldungsnummer 885325

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.07.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Auskünfte zum Submissionsergebnis erteilt Ihnen gerne Arthur Onyeali, beauftragter Bauherren-Vertreter, Immopro AG
Tel.: 043 488 40 51

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.