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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 926383
05.08.2016|Projekt-ID 137965|Meldungsnummer 926383|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  05.08.2016
Publikationsdatum Simap: 05.08.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schulhaus Neuhegi, Ida-Sträuli-Strasse 50, 8404 Winterthur Neubau Schulhaus: 17 Klassenzimmer / Dreifachturnhalle BKP 281.0, 281.2 und 273.0
Beschaffungs-Nr 2
Kurze Beschreibung: Parkett / Linoleum / Teppich-Beläge

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45432113 - Verlegen von Parkettböden,
45432110 - Bodenverlegearbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2812 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, Textilien und dgl.,
2817 - Bodenbeläge aus Holz

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: AGB Bautechnik Aktiengesellschaft, Webereiweg 10,  4802  Strengelbach,  Schweiz
Preis:  CHF 218'883.60 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.03.2016
Meldungsnummer 907203

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.07.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdefrist, welche durch die vorliegende Publikation ausgelöst wird, fängt nur an zu laufen gegenüber Betroffene, denen die Verfügung nicht vorgängig zugestellt wurde.