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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 927067
12.08.2016|Projekt-ID 141654|Meldungsnummer 927067|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  12.08.2016
Publikationsdatum Simap: 12.08.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Services
Projekteinkauf, SEP,  zu Hdn. von Daniel Metzger, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 319 25 53,  E-Mail:  daniel.metzger@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Photovoltaikanlage, Greencity (Zürich)
Los-Nr 1, 2
Kurze Beschreibung: Gebäudebezeichnung B3S und B3N (DC- und AC-Teil), Gebäudebezeichnung A1, B4S und B4N (DC- und AC-Teil)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  09331200 - Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Hinweis: TRITEC AG
Name: TRIENERGY Schweiz AG, Heckenweg 29,  3270  Aarberg,  Schweiz
Preis:  CHF 404'492.87 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.06.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 919577

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.08.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.