Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.08.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Weichen 2017 Anpassung Gleisanlage Spiez
2.2 Gemeinschaftsvokabular
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- aufgrund der nachfolgenden Angaben:
- Z1 Lösungskonzept / Angebot 40%
Z1.1-1.5 Technischer Anforderungskatalog Z1.6-1.9 Konzepte Z1.10 Vollständigkeit/Qualität des Angebotes
Z5 Gesamte Wirtschaftlichkeit 35% Z5.1 Angebotspreis Weichen komplett Z5.2 Transportkosten auf Baustelle
Z2 Angebotspräsentation 10% Z2.1 Angebots- Produktepräsentation
Z3 Akzeptanz der Verträge und Anhänge 10% Z3.1 Akzeptanz des Werklieferungsvertrags
Z4 Referenzen 5% Z4.1 Nachgewiesene Referenzobjekte
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: voestalpine Weichensysteme GmbH, Alpinestrasse 1,
8740
Zeltweg,
Österreich
Preis:
CHF 1'970'610.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Als solches gilt dasjenige, dessen Preis überzeugt hat und welches bei der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.03.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
907981
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.08.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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