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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 927321
11.08.2016|Projekt-ID 143805|Meldungsnummer 927321|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.08.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee, Armeeapotheke
Beschaffungsstelle/Organisator: Logistikbasis der Armee, Sanität
Armeeapotheke
Logistik / Einkauf,  zu Hdn. von Eliane Thomi, Worblentalstrasse 36,  3063  Ittigen,  Schweiz,  Telefon:  + 41 (0)58 463 71 85,  Fax:  + 41 (0)58 464 34 64,  URL www.armeeapotheke.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Reinigungs- und Desinfektionsmittel für die qualifizierte Raumreinigung in der Pharmaproduktion.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33191000 - Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Ecolab (Schweiz) GmbH, Kägenstrasse 10,  4153  Reinach,  Schweiz
Preis:  CHF 231'804.85 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inkl. Option, siehe auch Punkt 4.4.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 13, Absatz 1, Bst. c VöB

Gemäss dem qualifizierten Hygienekonzept für die Pharmaproduktionsanlage W 36 und den mitgeltenden Spezifikationen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.07.2016

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkung zum Preis:
- Grundauftrag (3- Jahresbedarf) zum Preis von CHF 173'750.15.
- Option (für 1 Jahr) im Wert von CHF 58'054.70

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.