Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 24.08.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Abteilung Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marietta Weibel, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 73 43,
Fax:
+41 31 321 73 42,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch,
URL
www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 73 43,
Fax:
+41 31 321 73 42,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.09.2016
- Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 15.09.2016 auf www.simap.ch.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.09.2016, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Infrastruktursanierung Strassen/Trottoir 2017 - 2019" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Infrastruktursanierung Strasse / Trottoir 2017
+ optional 1 Jahr 2018
+ optional 1 Jahr 2019
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 161 - Strassen |
2.5 Detaillierter Projektbeschrieb- Strassensanierung mit
- Dünnen Asphaltschichten in Kaltbauweise (DASK); kurz: "Kaltmikrobeläge" - Einschichtigem Tiefeneinbau - Zweischichtigem Belagsersatz in Trottoir Bei den Strassenstücken handelt es sich vorwiegend um stark befahrene Hauptverkehrs- und Erschliessungsstrasse im urbanen Bereich, die nebst dem Individualverkehr auch auf dem öffentlichen Verkehr dienen. Ausführung in der Nacht. Vor- und Nacharbeiten (Anpassung Schächte und Armaturendeckel).
2.6 Ort der Ausführung- Stadt Bern, ganzes Gemeindegebiet
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen.
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Beginn 05.06.2017 und Ende 29.09.2017
- Bemerkungen: Bemerkung:
- optional Ende: 28. September 2018 - optional Ende: 27. September 2019 - Tragschichtersatz im Bereich DSK: Wird durch TAB Baubetrieb bis Ende Mai 2017 ausgeführt. - Fräsarbeiten für DSK: ab Montag, 05. Juni 2017 - Einbau DSK: ab Montag, 12. Juni 2017 - Tiefeinbau und Belagsersatz: September 2017
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.
Wirtschaftliche, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Referenzobjekte: - Mind. 1 Referenzobjekt im Einbau von Kaltmikrobelägen mit Bausumme > CHF 200'000.00 in den letzten 5 Jahren
- Mind. 2 Referenzobjekte im Einbau von Kaltmikrobelägen im Stadtgebiet in den letzten 5 Jahren
- Mind. 2 Referenzobjekte im Tiefeinbau und Belagsersatz im Stadtgebiet in den letzten 5 Jahren Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen - detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau) - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9 Zuschlagskriterien- aufgrund der nachfolgenden Angaben:
- - Angebotspreis (50%)
- Fachkompetenz Schlüsselpersonen (25%) < Erfahrung/Ausbildung < Erfahrung mit Kaltmikrobelägen < Erfahrung im Tiefeinbau und Belagsersatz
- Technische Kriterien (25%) < Einbaumenge < Einbaumaschinen < Einbaupersonal
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
Bewertung übrige Kriterien: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut bis sehr gut 3.0 = genügend 2.0 = ungenügend 1.0 = unbrauchbar 0 = keine Angaben Zwischennoten sind möglich.
Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.08.2016
bis
27.09.2016 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Der fristgerechte Bezug der Ausschreibungsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren.
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
4.3 Begehungen- Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben- Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
4.6 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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