Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
26.08.2016 Publikationsdatum Simap: 26.08.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Haus Morgenstern
Beschaffungsstelle/Organisator: Blaser Baumanagement AG,
zu Hdn. von
Herr F. Blaser, Bremgartenstrasse 2,
5443
Niederrohrdorf,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 496 43 18,
Fax:
+41 56 496 31 72,
E-Mail:
jblaser@bbm-ag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 16.09.2016
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.10.2016 Uhrzeit: 12:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 11.10.2016, Uhrzeit:
14:00, Ort:
Stiftung Haus Morgenstern, Widen
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterungsneubau Oase
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45215214 - Bau von Wohnheimen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2155 - Aeussere Bekleidungen |
2.5 Detaillierter Projektbeschrieb- Hinterlüftete Eternifassade
2.6 Ort der Ausführung- CH-8967 Widen
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Beginn 17.07.2017 und Ende 31.10.2017
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Sprachen für Angebote- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.7 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
|