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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 929373
06.09.2016|Projekt-ID 137486|Meldungsnummer 929373|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.09.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen, Einkauf Konzerndienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen, Einkauf Konzerndienstleistungen,  zu Hdn. von Marie-Ines Heide, Wylerstrasse 123,  3000  Bern 65,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fahrkarten für Automaten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79823000 - Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 40 
Liefertermin ab Lager  Gewichtung 15 
Erfüllung des Sicherheitskonzeptes  Gewichtung 15 
Kapazitäten und Ausrüstung des Maschinenparks  Gewichtung 15 
Color Management  Gewichtung 15 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Diagramm Halbach GmbH & Co.KG, Am Winkelstück 14,  58239  Schwerte,  Deutschland
Preis:  CHF 4'436'500.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bestes Preis-/Leistungsverhältnis

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.04.2016
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 905683

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.09.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.