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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 929389
26.08.2016|Projekt-ID 144359|Meldungsnummer 929389|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.08.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Parlamentsdienste
Beschaffungsstelle/Organisator: Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, Bundesplatz 3,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 322 94 30

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Weiterbetrieb IKT-Basisinfrastruktur für die Parlamentsdienste als Übergangslösung bis Ende 2018. Die Betriebsleistungen für die IKT-Basisinfrastruktur ab 2019 werden neu ausgeschrieben

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72250000 - Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6,  3050  Bern,  Schweiz
Preis:  CHF 2'016'770.05 ohne MWSt.
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.08.2016

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2):
- Basisauftrag im Wert von CHF 1'121'070.05
- Optionsauftrag zum Preis von CHF 895'700.00
Alle Preisangaben exkl. MWST

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.