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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 933605
30.09.2016|Projekt-ID 143419|Meldungsnummer 933605|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  30.09.2016
Publikationsdatum Simap: 30.09.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Patrick Bösch, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 00 78,  Fax:  043 816 45 95,  E-Mail:  patrick.boesch@zurich-airport.com,  URL www.flughafen-zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Vordächer, M1 (Dock E), Flughafen Zürich AG

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 224 - Bedachungsarbeiten,
2111 - Gerüste,
214 - Montagebau in Holz,
222 - Spenglerarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 35% 
Schlüsselpersonen  Gewichtung 15% 
Referenz der Firma  Gewichtung 25% 
Termine  Gewichtung 15% 
Auftragsverständnis  Gewichtung 10% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Carl Meier Sohn AG, Wehntalerstrasse 23,  8057  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 519'164.14  bis  826'786.45 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.07.2016
Meldungsnummer 925759

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.09.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.