Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 933847
20.10.2016|Projekt-ID 145619|Meldungsnummer 933847|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 20.10.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien Portfolio- und Umweltmanagement
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Kasernenstrasse 19,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 464 61 37,  E-Mail:  emanuel.jungo@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO,  zu Hdn. von Bb39: Schiesslärmsanierungskonzepte für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze, Kasernenstrasse 19,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 464 61 37,  E-Mail:  emanuel.jungo@armasuisse.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.10.2016
Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 31.10.2016 zu stellen.

Die Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch geöffnet werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 29.11.2016, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 29.11.2016, A-Post) übergeben werden.

b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO
Bei persönlicher Zustellung an die armasuisse CC WTO hat die Abgabe spätestens bis zur oben genannten Frist bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Die Loge an der Kasernenstrasse 19, Bern ist von 07.00 bis 17.00 Uhr durchgehend besetzt.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.

Das Angebot ist verschlossen mit dem Stichwort: „Schiesslärmsanierungskonzepte für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze. Umschlag darf nicht geöffnet werden.“ einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

02.12.2016, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Erarbeitung von Schiesslärmsanierungskonzepten für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

PUM005

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

In der Revision der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) sind verbindliche Belastungsgrenzwerte für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen definiert (LSV, Angang 9). Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsrevision am 30. Juni 2010 genehmigt. Diese ist am 1. August 2010 in Kraft getreten.
Die Sanierungsfrist für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze hinsichtlich der Lärmsituation läuft bis zum 31. Juli 2025.

armasuisse Immobilien sucht Unternehmungen, welche Leistungen in der Erarbeitung und Umsetzung von Sanierungsprojekten für sanierungspflichtige Waffen-, Schiess- und Übungsplätze erbringen. Die Leistungen beziehen sich auf fachtechnische, koordinative und administrative Tätigkeiten innerhalb der folgenden Bereiche:
• Umfassende fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Lärmsanierungsprogrammen auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen
• Begehungen von Schiess- und Waffenplätzen zwecks Verifizierung, Ergänzung und Korrektur der im SLMS erfassten Lärmquellen und Grundlagendaten, sowie zur Klärung möglicher Sanierungsvarianten und Entwicklungsspielräumen der jeweiligen Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
• Identifizieren und Erfassen von massgebenden und kritischen Lärmquellen, die zu einer Überschreitung der Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) führen
• Aktualisierung des bestehenden Katasters auf der Basis der aktuellsten Grundlagendaten
• Berechnung / Simulation von möglichen Sanierungsvarianten
• Überprüfung / Beratung / Begleitung bei der Ausführung von baulichen Lösungen zur Lärmsanierung

Umfang: 1'000 Stunden pro Jahr

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Die Leistungen sind während der gesamten Vertragsdauer am Standort des Beauftragten, für Sitzungen und Besprechungen bei armasuisse Immobilien in Bern und für Abklärungen, Begehungen und teilweise für Projektsitzungen am Objekt vor Ort zu erbringen.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 15.02.2017, Ende: 31.01.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Mal ein Jahr

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Als Option kann zum Mandatsbeginn eine Einarbeitungszeit (100 Stunden) ausgelöst werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag optional um 2 Mal ein Jahr verlängert werden kann.

2.10 Zuschlagskriterien

Z1: Erfahrungsnachweise des eingesetzten Projektleiters und des Fachspezialisten Akustik / GIS (PL Stv.):  Gewichtung 40% 
Z2: Preis:  Gewichtung 30% 
Z3: Auftragsanalyse und Projektorganisation:  Gewichtung 20% 
Z4: Präsentation:  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Der Auftraggeber erachtet die Einbringung von Varianten beim vorliegenden Auftrag nicht als sinnvoll. Es steht dem Anbieter jedoch frei, zusätzlich zum vorgesehenen Grundangebot ein weiteres Angebot als Variante einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Teilangebote sind nicht zugelassen. Es sind alle Leistungen gemäss Teil B zu erbringen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber leistet die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Das Preisangebot enthält sämtliche zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlichen Aufwendungen des Anbieters inkl. Nebenkosten. Es gelten die folgenden Bedingungen:
• Übliche Nebenkosten wie A4 / A3 Druck oder Kopien, Telefon, Porto, Computerinfrastruktur und Versicherungen usw. sind im vereinbarten Honorar einzurechnen.
• Davon ausgenommen sind ausdrücklich zwischen armasuisse Immobilien und dem Beauftragten vereinbarte, umfangreiche oder besonders auszustattende Dokumentationen (gemäss Vergütung von Nebenkosten, siehe auch Entwurf Vertrag).
• Die Reisespesen, bestehend aus Kosten für ÖV (Billett) oder Entschädigung pro gefahrenen Kilometer mit PW, können nicht separat geltend gemacht werden. Sie müssen in den Honoraransätzen eingerechnet werden.
• Die Reisezeit ist definiert als die Dauer der An- und Rückreise vom Geschäftssitz des Beauftragten zum Objekt von armasuisse Immobilien und zurück mit einem öV-Mittel oder mit PW. Die für Reisezeit aufgewendeten Arbeitsstunden werden vergütet.
• Die MWST wird offen abgerechnet.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind aufgrund der personenbezogenen Leistungen, der Vermeidung von Schnittstellen und der Gewährleistung der/des Datensicherheit/-schutzes nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind aufgrund der personenbezogenen Leistungen, der Vermeidung von Schnittstellen und der Gewährleistung der/des Datensicherheit/-schutzes nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.
Nachweis: Die gültige Betriebssicherheitserklärung ist dem Angebot beizulegen, oder der Anbieter willigt schriftlich ein, eine Betriebssicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.

E2 Personensicherheitsprüfung
Der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.
Nachweis: Die am Projekt beteiligten Mitarbeiter bestätigen schriftlich über eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance zu verfügen oder die am Projekt beteiligten Mitarbeiter willigen schriftlich ein, eine Personensicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen. Die gültigen Personensicherheitsprüfungen sind erst bei einem allfälligen Zuschlag dem Auftraggeber vorzulegen.

E3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss einen Projektleiter und einen Fachspezialist Akustik sowie weitere Mitarbeitende beistellen können. Der Projektleiter als direkte Hauptansprechperson übernimmt die Funktion Mandatsleiter.
Nachweis: Der Anbieter hat im Teil C die Mitarbeiterkapazitäten nach Treu und Glauben anzugeben. Der Anbieter muss über mindestens 3 für die zu erbringenden Leistungen qualifizierte Mitarbeiter verfügen.

E4 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis: Der Anbieter hat im Teil C zu bestätigen, dass er bereit ist, bei Vorliegen wichtiger Gründe, die eingesetzten Mitarbeitenden zu ersetzen.

E5 Sprachkenntnisse
Die Mitarbeiter verfügen über sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse (Wort und Schrift).
Nachweis: Die Deklaration der Beherrschung der geforderten Sprachen ist im Teil C abzugeben.

E6 Firmenreferenzen
Der Anbieter muss Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern nachweisen können.
Nachweis: Im Teil C muss der Anbieter zwei Referenzprojekte, je ein Projekt aus den folgenden Tätigkeitsfeldern angeben:
1.Berechnung / Simulation von Lärmsanierungsvarianten
2.Fachliche Kompetenz bei der Festlegung und Begleitung von Lärmsanierungsmassnahmen im Bereich Schiess-, Strassen-, Bahn- oder Baulärm
Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre seit erfolgreichem Abschluss des Auftrages sein, oder müssen seit mindestens zwei Jahren laufen.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst werden. Die Kommunikation und die Dokumentation im Vergabeverfahren erfolgen in deutscher Sprache. Die Auftragsabwicklung erfolgt in Deutsch (Wort und Schrift).

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Immobilien

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrags durch das Vergabegremium armasuisse Immobilien und unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2. Die Ausarbeitung des Angebots wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien.
3. Willigt die zu prüfende Person (Personensicherheitsprüfung) oder Firma (Betriebssicherheitsprüfung) nicht in die Sicherheitsprüfung ein oder besteht sie die Überprüfung nicht, kann der Auftrag nicht erteilt werden.
4. Es wird kein Teuerungsausgleich für die vorgesehene Mandatsdauer gewährt.
5. Das im Leistungsbeschrieb (Teil B) dargestellte Mengengerüst der Arbeitsstunden und der Anzahl Anfahrten stellt eine Schätzung dar und dient als kalkulatorische Grundlage für die Ausschreibung. Daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
6. Dieser Auftrag wird in der Regel alle 5 bis 7 Jahre neu ausgeschrieben. Die Vergabestelle behält sich vor, bei der nachfolgenden Ausschreibung dieses Auftrages die Frist zur Angebotseinreichung von 40 auf 24 Tage zu verkürzen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.