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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 933895
29.09.2016|Projekt-ID 141466|Meldungsnummer 933895|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.09.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Kommunikation
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstrasse 44,  2502  Biel-Bienne,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 460 59 44

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(16142) 808 Schweizer Medienvielfaltsmonitor

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [10] Markt- und Meinungsforschung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79300000 - Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Publicom AG, Alte Landstrasse 55,  8802  Kilchberg,  Schweiz
Preis:  CHF 1'144'152.10 ohne MWSt.
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers erreichte bei den Zuschlagskriterien die höchste Anzahl Punkte. Das Angebot der Firma Publicom AG überzeugte - gestützt auf die bekanntgegebenen Anforderungen - durch ein attraktives Preis- Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.06.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 919219

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.09.2016

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 352'582.50
- Optionen: CHF 791'569.60
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.