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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 935451
11.10.2016|Projekt-ID 141093|Meldungsnummer 935451|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.10.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Immobilien
Development, Bahnproduktion,  zu Hdn. von Jürgen Lugmayr, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 62 59 638,  E-Mail:  juergen.lugmayr@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

SBB Olten, 3x150m, Oberlichter

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 224 - Bedachungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70 % 
Qualität  Gewichtung 30% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Kämpfer + Co AG, Wangenstrasse 71,  3360  Herzogenbuchsee,  Schweiz
Preis:  CHF 1'006'030.30 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot mit der höchsten Bewertung (Punktzahl) erhält den Zuschlag (Gewichtung Preis: 70%; Qualität: 30%).

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.06.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 917883

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder die Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.