Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
18.11.2016 Publikationsdatum Simap: 18.11.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich Services Projekteinkauf, SEP,
zu Hdn. von
Daniel Metzger, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 319 25 53,
E-Mail:
daniel.metzger@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ewz Zürich, Tiefbauzeichner/in - Geomatiker/in Leitungsprojekte 2017, inkl. Optionen bis 2020
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 50
Qualität und Referenzen
Gewichtung 45 Lehrlingsausbildung
Gewichtung 5
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: Schenkel Vermessungen AG, Sandacker 21,
8052
Zürich,
Schweiz
Preis:
CHF 142'200.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.07.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer
921703
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.11.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Die Anbieter wurden am 16.11.2016 schriftlich informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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