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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 935743
27.10.2016|Projekt-ID 143484|Meldungsnummer 935743|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  27.10.2016
Publikationsdatum Simap: 27.10.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrale Informatik ZI
Beschaffungsstelle/Organisator: Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Informatik ZI und Zentrale Beschaffungsstelle ZBS, Rheinstrasse 33b,  4410  Liestal,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Cisco Netzwerkkomponenten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32400000 - Netzwerke,
32422000 - Netzkomponenten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

ZK 1: Preis  Gewichtung 100 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Sunrise Communications AG, Zwingerstrasse 25,  4053  Basel,  Schweiz
Preis:  CHF 3'554'981.75 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.08.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 926043

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.10.2016

4.4 Sonstige Angaben

Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal zu richten.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.