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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 935921
20.10.2016|Projekt-ID 143528|Meldungsnummer 935921|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  20.10.2016
Publikationsdatum Simap: 20.10.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,  zu Hdn. von Simone Schupp, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 406 12 55,  E-Mail:  Simone.Schupp@blt.ch,  URL http://www.blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planerausschreibung Los I (Schnittstelle Bahnhof Liestal SBB bis Bahnhof Bubendorf), Phasen Bauprojekt bis Inbetriebnahme

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

ZK 1: Referenzen der Schlüsselpersonen  Gewichtung 50 % 
ZK 2: Auftragsanalyse  Gewichtung 25 % 
ZK 3: Projektorganisation  Gewichtung 25 % 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Gähler und Partner AG, Sonnenbergstrasse 1,  5408  Ennetbaden,  Schweiz
Preis:  CHF 463'094.63 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.08.2016
im Publikationsorgan: www.simap.chAmtsblätter der Kantone BL und BS
Meldungsnummer 926203

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und
Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt
nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung
einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie
vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor
Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.