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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 936715
21.10.2016|Projekt-ID 146603|Meldungsnummer 936715|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  21.10.2016
Publikationsdatum Simap: 21.10.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Sicherheit und Umwelt Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Sicherheit und Umwelt
Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,  zu Hdn. von Thomas Wetterwald, Postfach,  8403  Winterthur,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Medientechnik Schöntal Winterthur

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72110000 - Beratung bei der Hardwareauswahl,
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung,
51611100 - Hardwareinstallation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: PKE AG,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 182'994.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe erfolgt gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f SVO.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdefrist, welche durch die vorliegende Publikation ausgelöst wird, fängt nur an zu laufen gegenüber Betroffene, denen die Verfügung nicht vorgängig zugestellt wurde.