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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 937461
14.11.2016|Projekt-ID 139654|Meldungsnummer 937461|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projekte Engineering Olten,  zu Hdn. von Omar Khattabi, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 515 33 80,  E-Mail:  omar.khattabi@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Konolfingen Umbau Bahnhof

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Schlüsselpersonal  Gewichtung 40% 
Technischer Bericht, Bauablauf, Baulogistik  Gewichtung 30% 
Bauprogramm  Gewichtung 20% 
Umwelt und Sicherheit  Gewichtung 5% 
Qualität  Gewichtung 5% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: ARGE BHF KOFI, c/o Kästli Bau AG, Grubenstrasse 12,  3072  Ostermundigen,  Schweiz
Preis:  CHF 7'054'102.13 ohne MWSt.
Bemerkung: Der angegebene Preis entspricht der Vergabesumme abzgl. Rabatt und Skonto, exkl. Mehrwertsteuer.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.05.2016
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 912639

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.11.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.