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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 937517
31.10.2016|Projekt-ID 140053|Meldungsnummer 937517|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.10.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Immobilien
Development, Bahnproduktion,  zu Hdn. von Tomasz Chorzepa, Hilfikerstrasse 1,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 614 07 39

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ), Ostermundigen, Baumeister

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten,
225 - Spezielle Dichtungen und Dämmungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70% 
Qualität  Gewichtung 30% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Sutter Bauunternehmung AG, Zürich-Bernstrasse 22,  3429  Hellsau,  Schweiz
Preis:  CHF 1'719'848.40 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.05.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 914321

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder die Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.