Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 938591
04.11.2016|Projekt-ID 147163|Meldungsnummer 938591|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von "Nicht öffnen - Offertunterlagen, EP Rubigen–Thun Nord / Thun Nord–Spiez, Los 51 Videoanlage", Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  Fax:  +41 (0) 58 468 25 90,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.11.2016
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 30.11.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 23.11.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.12.2016, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, EP Rubigen–Thun Nord / Thun Nord–Spiez, Los 51 Videoanlage".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.12.2016, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

EP Rubigen–Thun Nord / Thun Nord–Spiez, Los EH Mitte 51 Videoanlage Das Los 51 umfasst die Lieferung und Montage der Videoanlage im Tunnel Allmend und auf der offenen Strecke zwischen Rubigen und Thun Süd.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N06.36-001 080295 / N06.40-001 080294

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31720000 - Elektromechanische Ausrüstung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Nationalstrasse N06 zwischen Rubigen und Spiez wurde anfangs der 70er-Jahre erstellt. Viele Anlageteile sind technisch veraltet und müssen erneuert werden. Im Rahmen des Projekts RUTS wird mit einer Gesamtinstandsetzung (Bau sowie Betriebs- und Sicherheitsausrüstung) die Anpassung an die heutigen Anforderungen erstellt und die Gebrauchstauglichkeit der gesamten Strassenanlage inkl. BSA für eine weitere Betriebszeit von 15–20 Jahren gewährleistet.

Das Los EH Mitte 51 beinhaltet im Wesentlichen nachfolgende Leistungen:

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Videoanlage in folgenden Inventarobjekten:

• Muri–Rubigen (02.06.32.90.03)
- Kamera km 12.3 (Blickrichtung Bern) inkl. Signalmast
- Kamera km 12.6 (Blickrichtung Zweisimmen) inkl. Signalmast
• Rubigen–Kiesen (02.06.36.890.01)
- Kamera km 15.2 (Blickrichtung Zweisimmen) inkl. Signalmast
- Kamera km 21.5 (Blickrichtung Zweisimmen) inkl. Signalmast
• Kiesen–Thun Nord (02.06.36.890.02)
- Kamera km 25.8 (Blickrichtung Bern)
• Tunnel Allmend und Vorzonen (02.06.40.891.01)
- 11 Kameras Tunnelröhre Zweisimmen
- 11 Kameras Tunnelröhre Bern
- 3 Kameras Vorzone Nord
- 3 Kameras Vorzone Süd
- 7 x Einbau Videokomponenten in die Alarmkästen der SOS-Nischen Tunnelröhre Bern
- 7 x Einbau Videokomponenten in die Alarmkästen der SOS-Nischen Tunnelröhre Zweisimmen
- Zentrale Süd:
1 Schrank Anlagensteuerung, Bildspeicher- und Bildauswertungssystem
1 x Einbau Videokomponenten in den Schrank Kommunikationsnetzwerk
- Zentrale Nord:
1 x Einbau Videokomponenten in den Schrank Kommunikationsnetzwerk
• Begleitung umfangreicher Tests
• Schulung und Dokumentation zum eigenen Lieferumfang
• Koordination / Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten
• Teilnahme an Sitzungen inkl. Protokollführung

2.7 Ort der Ausführung

N06 zwischen Rubigen und Thun Süd sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2017, Ende: 31.12.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und / oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Siehe Punkt 4.5 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und / oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 17.02.2017 und Ende 31.12.2021
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziff. 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].

Zahlungsfrist: 45 Tage.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.

Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.

Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.

Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 70%.

Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %). Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselperson
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Videoanlagen auf Nationalstrassen: CHF 200'000.- exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIG-KEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSON
- EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Montage und Inbetriebnahme von Videoanlagen auf Nationalstrassen: CHF 200'000.- exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf.

- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Realisierungsphase gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Baustellenleiter 30%, Baustellenleiter Stv. 30%.

(*) als Schlüsselperson gilt: Baustellenleiter

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%

Selbstdeklarationsblätter aller Subunternehmer müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten.

Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Zuschlagskriterien:
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: PREIS, Gewichtung 60%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN, Gewichtung 30%; unterteilt in:
- ZK2.1: Auftragsanalyse des Anbieters, Gewichtung 10%
- ZK2.2: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien des Anbieters, Gewichtung 10%
- ZK2.3: Bauprogramm des Anbieters, Gewichtung 5%
- ZK2.4: Vorgehensvorschlag des Anbieters, Gewichtung 5%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: ORGANISATION, RISIKOANALYSE; Gewichtung 10%; unterteilt in:
- ZK3.1: Projekt-Qualitätsmanagementsystem des Anbieters, Gewichtung 4%
- ZK3.2: Risikoanalyse des Anbieters, Gewichtung 3%
- ZK3.3: Projektorganisation des Anbieters, Gewichtung 3%

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
-----

2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

7. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

8. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

9. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

11. Ausschluss, Vorbefassung:
Es sind alle Einheitspreise gemäss Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global / Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, Filiale Thoune
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, Filiale Thoune, à l'attention de  "Nicht öffnen - Offertunterlagen, EP Rubigen–Thun Nord / Thun Nord–Spiez, Los 51 Videoanlage",  Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Suisse,  Téléphone:  +41 (0) 58 468 24 00,  Fax:  +41 (0) 58 468 25 90,  E-mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

EP Rubigen–Thun Nord / Thun Nord–Spiez, Los EH Mitte 51 Videoanlage

Das Los 51 umfasst die Lieferung und Montage der Videoanlage im Tunnel Allmend und auf der offenen Strecke zwischen Rubigen und Thun Süd.

2.2 Description détaillée du projet

La route nationale N06 entre Rubigen et Spiez était réalisée dans les années 1970. La majori-té des équipements d'exploitation et de sécurité ne sont plus d'usage courant et doit être substituée. Dans le cadre du projet RUTS une maintenance totale aura lieu (côté tracé et côte équipements d'exploitation et de sécurité) pour garantir une prolongation de la durée de manœuvre de l'autoroute de 15 à 20 ans.

Le lot EH Mitte 51 comprend les services et prestations suivantes :

Fourniture, montage et mise en service des objets suivants:

- Muri–Rubigen (02.06.32.90.03)
• Caméra km 12.3 (Vue en direction Bern) incl. caméra mât
• Caméra km 12.6 (Vue en direction Zweisimmen) incl. caméra mât

- Rubigen–Kiesen (02.06.36.890.01)
• Caméra km 15.2 (Vue en direction Zweisimmen) incl. caméra mât
• Caméra km 21.5 (Vue en direction Zweisimmen) incl. caméra mât

- Kiesen–Thun Nord (02.06.36.890.02)
• Caméra km 25.8 (Vue en direction Bern)

- Tunnel routier Allmend et les avant-zones (02.06.40.891.01)
• 11 caméras tunnel Zweisimmen
• 11 caméras tunnel Bern
• 3 caméras dans la zone nord avant le tunnel
• 3 caméras dans la zone sud avant le tunnel
• 7 x installation de composants vidéo dans les armoires d'alarme (dans les niches d'SOS, tunnel Berne)
• 7 x installation de composants vidéo dans les armoires d'alarme (dans les niches d'SOS, tunnel Berne)
• Centrale sud:
- 1 armoire du commande d'installation, unité de mémoire et détection automatique d'inci-dents
- 1 x installation de composants vidéo dans l'armoire réseau de communication
• Centrale nord:
- 1 x installation de composants vidéo dans l'armoire réseau de communication
• Conduire les tests nécessaires
• Formation et documentation des livraisons de son propre lot
• Coordination / interface vers les autres participants dans le projet
• Participation aux séances, inclus productions des procès-verbaux

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  31720000 - Équipement électromécanique

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 14.12.2016