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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 938675
04.11.2016|Projekt-ID 147190|Meldungsnummer 938675|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kommission für Technologie und Innovation - KTI
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Ressort Warengruppe IT, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 22 98

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aufbau der Kernapplikation Innosuise sowie Wartung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: TeamWork Schweiz AG, Stade de Suisse, Sempacherstrasse 22,  3014  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'050'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis exkl. MwSt

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2):
- Aufbau der Kernapplikation Innosuisse Core im Wert von CHF 2'650'000.00 für die Zeitperiode 01.01.2017 - 31.12.2018
- Wartungsleistungen zum Preis von CHF 400'000.00 für die Zeitperiode 01.01.2017 - 31.12.2019
Alle Preisangaben exkl. MwSt

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.