Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 938971
04.11.2016|Projekt-ID 147262|Meldungsnummer 938971|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  04.11.2016
Publikationsdatum Simap: 04.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Organisation und Informatik
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Organisation und Informatik,  zu Hdn. von Patrick Steiner, Albisriederstrasse 201,  8047  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 412 91 11,  E-Mail:  oiz-einkauf@zuerich.ch,  URL http://www.stadt-zuerich.ch/oiz

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Festlegung Standardlieferantin für Web Forward Proxies

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72310000 - Datenverarbeitung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Inter-Networking AG, Bahnhofplatz 11,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 620'000.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.07.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.