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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 939677
11.11.2016|Projekt-ID 147470|Meldungsnummer 939677|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  11.11.2016
Publikationsdatum Simap: 11.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Bauma, Gemeindeverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Bauma
Abteilung Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke,  zu Hdn. von Daniel Willi, Dorfstrasse 41,  8494  Bauma ZH,  Schweiz,  E-Mail:  info@bauma.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Gemeinde Bauma
Abteilung Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke,  zu Hdn. von Daniel Willi, Dorfstrasse 41,  8494  Bauma ZH,  Schweiz,  E-Mail:  info@bauma.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.11.2016
Bemerkungen: Die Fragen sind per Mail an:
michael.schroff@frei-krauer.ch
zu richten. Die Beantwortung erfolgt bis zum 30.11.2016

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 22.12.2016 Uhrzeit: 15:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift "Submission Ausbau Wellenau, Tiefbau"

1.5 Datum der Offertöffnung:

23.12.2016, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ausbau Wellenau

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

9549 (F+K)

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen,
45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen,
45232150 - Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen,
45230000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Weiler Wellenau der Gemeinde Bauma sollen die bestehenden Elektrizitätsleitungen erneuert werden.
Ausserdem sollen die Trinkwasserleitungen gemäss GWP ausgebaut werden, die bestehende Meteorwasserkanalisation auf schadhaften Abschnitten in Stand gestellt sowie die Strasse in der Kernzone samt Abschlüssen erneuert werden.

2.7 Ort der Ausführung

Bauma, Weiler Wellenau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 03.04.2017, Ende: 29.09.2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 03.04.2017 und Ende 29.09.2017

3. Bedingungen

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.11.2016  bis  22.12.2016
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die angegebenen Termine sind Richtwerte.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Budget- und Kreditgenehmigung durch die Gemeinde Bauma sowie der Baubewilligung

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.