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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 940485
23.11.2016|Projekt-ID 147722|Meldungsnummer 940485|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation - BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Warengruppe Informatik, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 38 40

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Auditierungen zur Swiss Government PKI (optional bis 2021)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KPMG AG, Badenerstrasse 172,  8036  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'318'840.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inkl. Optionen, siehe auch Punkt 4.4

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.10.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2):
- Basisauftrag im Wert von CHF 118'300.00
- Optionsauftrag im Wert von CHF 1'200'540.00
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.