Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
09.12.2016 Publikationsdatum Simap: 09.12.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich Beschaffung und Einkauf,
zu Hdn. von
Richard Kamm, Luggwegstrasse 65,
8048
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 411 43 22,
E-Mail:
richard.kamm@vbz.ch,
URL
www.vbz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Spezialtransporte für Bahnanlagenkomponenten
2.2 Detaillierter Aufgabenbeschrieb- Ausgeschrieben werden Transportdienstleistungen, bestehend aus Spezialtransporten für Gleisanlagen (Weichen und Kreuzungen), Schienen, Masten, Fundamente und Wartehallenelemente, inklusive deren Kranablad und das präzise Einbringen vor Ort sowie Transporten von Baustellenmaterial hauptsächlich auf Gleisbaustellen in der Stadt Zürich gemäss den Ausschreibungsunterlagen.
Die Vergabestelle vergibt den Grundauftrag für eine feste Laufzeit für die Periode vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 mit Option auf eine Vertragsverlängerung für die Jahre 2019 bis und mit 2021.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1654
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60100000 - Straßentransport/-beförderung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
24.06.2016
im Publikationsorgan
:
www.simap.ch
Meldungsnummer
906755
3. Begründung-
Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen
,
Technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben sich geändert
4 Bemerkungen- Das Verfahren wird wiederholt.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Abbruch kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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